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   KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.07.2020 - AS 21/20   

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https://dejure.org/2020,88053
KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.07.2020 - AS 21/20 (https://dejure.org/2020,88053)
KAG Rottenburg-Stuttgart, Entscheidung vom 20.07.2020 - AS 21/20 (https://dejure.org/2020,88053)
KAG Rottenburg-Stuttgart, Entscheidung vom 20. Juli 2020 - AS 21/20 (https://dejure.org/2020,88053)
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  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95

    Gewährung von Zulage als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.07.2020 - AS 21/20
    Beschluss vom 02.04.1996, 1 ABR 50/95, juris Rn. 26, mit Hinweis auf den Beschluss des Gerichts vom 24.06.1986, BAGE 52, 218, 221ff.).

    Darunter fallen auch die Zulagen, die nach dem BAT allen Angestellten derselben Fallgruppe einer Vergütungsgruppe zu zahlen sind, ohne dass es noch auf weitere Voraussetzungen ankäme (BAG, Beschluss vom 02.04.1996, 1 ABR 50/95, Rn. 27).

    Hinzu kommen muss, dass die Zulage die Funktion einer Zwischengruppe erfüllt, indem sie eine Bewertungsstufe zum Ausdruck bringt (BAG, Beschluss vom 02.04.1996, 1 ABR 50/95, Rn. 28).

  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 11/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.07.2020 - AS 21/20
    30 Gegenstand einer Ein- oder Umgruppierung ist die Einordnung des Mitarbeiters in ein kollektives Entgeltschema (BAGE 74, 10, 15f.).
  • BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84

    Betriebsrat: Begriff der mitbestimmungspflichtigen Eingruppierung i. S. von § 99

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.07.2020 - AS 21/20
    Beschluss vom 02.04.1996, 1 ABR 50/95, juris Rn. 26, mit Hinweis auf den Beschluss des Gerichts vom 24.06.1986, BAGE 52, 218, 221ff.).
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